
Energie- und BAFA
Vor-Ort Beratung
In der Vor-Ort-Beratung wird die angestrebte und mögliche energetische Veränderung eines Wohngebäudes ausgehend vom IST-Zustand, besprochen und dokumentiert.
Sind die Ziele vereinbart, wird ein individueller Sanierungs-Fahrplan (iSFP) für das Wohngebäude erstellt. Der iSFP dokumentiert den IST-Zustand und die Optionen einer energetischen Sanierung (technisch, kostenseitig, förderseitig) in aufeinander abgestimmten Sanierungsschritten.
Der iSFP sichert Ihnen zudem
1. einen zusätzlichen staatlichen Förder-Bonus für Einzelmaßnahmen (Dach, Fenster/Türen, Fassade) und
2. die staatliche Förderung der Energieberatung.

Neubau und energetische Sanierung
von Wohn- und Nichtwohngebäuden
Ein Neubau wie auch die energetische Sanierung eines Wohngebäudes geschehen nach vorgeschriebenen Normen und Richtlinien die zu erfüllen sind. Sie bedürfen in Planung und Durchführung detaillierte Kenntnisse und Erfahrung um „Muss“ und „Kann“ zu unterscheiden und damit nicht nur negative Auswirkungen am Gebäude zu vermeiden sondern auch bestmögliche finanzielle Förderung zu erreichen.
Meine Leistungen bei Neubau und energetischen Sanierung sind Beratung, Planung, Koordination mit Architekten und ausführenden Unternehmen, Überwachung der Ausführung und Beantragung und Abrechnung von Förderungen nach BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) für:
– Neubauten
– Einzelmaßnahmen an Dach, Fenster/Türen, Fassade,
– Heizungswechsel mit raumweiser Heizlastberechnung und hydraulischem Abgleich
– Sanierungen zum Effizienzhaus

Energie-Ausweise – Energie-Nachweise
Erstellung, Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Gründung bzw. Übertragung eines Erbbaurechts für ein Wohngebäude, bedingen einen zugehörigen Energie-Ausweis.
Der Einbau oder Austausch einer Öl- oder Gasheizung erfordert einen Energie-Nachweis.
Verbrauchs- und Bedarfs-Energie-Ausweise wie auch Energie-Nachweise z.B. nach Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) erstelle ich nach den Eigenschaften des Gebäudes und Ihren Angaben.
